Hinweise zu Finanzplan 2027–2029
Rechtliche Bedeutung
Gemäss §11 der regierungsrätlichen Verordnung über das Rechnungswesen, hat jede Gemeinde einen Finanzplan zu erstellen, ihn jährlich nachzuführen und den Stimmberechtigten zu Kenntnis zu bringen. Der Finanzplan hat keine direkte rechtliche Wirkung; das heisst, er bewirkt keine Freigabe von Einnahmen und Ausgaben oder Projekten.
Zweck
Der Finanzplan dient der Exekutive als Führungsinstrument der mittelfristigen Vorausschau und Koordination. Er zeigt die Auswirkungen gewisser Planungs-annahmen auf und lässt einen allfälligen Handlungsbedarf erkennen. im Sinne einer rollenden Planung wird er laufend überarbeitet und den aktuellen Erkennt-nissen angepasst.
Wertung
Der Finanzplan sieht in den kommenden Jahren eine rege Investitionstätigkeit vor. Diese geplanten Investitionen generieren hohe und langjährige Abschreibungen und einen grossen Kapitalbedarf. Die Verschuldung wird zunehmen.